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Über 20 Regelwerke hatte der Stiftungsrat am Dienstag, den 22. Mai zu entscheiden, um das Konstanzer Krankenhaus in die künftige Landkreisholding einzubringen. Ohne Gegenstimme und bei nur drei Enthaltungen setzte das Gremium damit ein deutliches Signal für die Holding der Kliniken im Landkreis.
Es fiel manchen Konstanzer Räten nicht leicht, die jahrhunderte alte Einrichtung dem Landkreis zu übergeben. Die Gründung des Spitals als Bürgerstiftung geht auf das Jahr 1225 zurück. Letztlich jedoch überzeugten die Vorteile der Kreislösung. "Hierzu sind alle Partner Kompromisse im Interesse des Ganzen eingegangen", erklärt Bürgermeister Boldt, "und die Verträge, die seit über einem Jahr auf verschiedenen Ebenen und mit sachkundiger Begleitung durch ausgewiesene Berater erstellt wurden, können sich sehen lassen".
Auch der Geschäftsführer des Konstanzer Klinikums, Rainer Ott, sieht keine Alternative zur kommunalen Krankenhausversorgung im Landkreis als die abgestimmte und nachhaltige Zusammenarbeit in einer Kreislösung. "Die HBH-Kliniken und das Klinikum Konstanz wären auf Dauer alleine nicht konkurrenzfähig", so Rainer Ott. Nur so könne das hohe medizinische Leistungsangebot für die Bevölkerung und eine starke Marktposition erhalten bleiben.
Wesentliche Eckpunkte der gestrigen Entscheidungen waren vor allem die Zusammenfassung von Klinikum Konstanz, Vincentius Krankenhaus AG und das Medizinische Versorgungszentrum der Spitalstiftung zur "Gemeinnützigen Klinikum Konstanz GmbH". Deren einziger Gesellschafter ist die Spitalstiftung Konstanz. Diese Gesellschaft wird in den "Gesundheitsverbund Landkreis Konstanz gGmbH" eingebracht. Dort teilen sich die "Klinikum Konstanz gGmbH" und die "HBH-Kliniken gGmbH" jeweils 24 Prozent der Gesellschaftsanteile. Mehrheitsgesellschafter der Kreisgesellschaft wird der Landkreis mit 52%.
Im siebzehnköpfigen Aufsichtsrat der gemeinsamen Gesellschaft sind die beiden Klinikgesellschaften mit je vier Sitzen vertreten, darunter der Oberbürgermeister der Städte Konstanz, bzw. Singen, sowie jeweils ein Mitarbeitervertreter. Ein Konsortialvertrag regelt die Zusammenarbeit der Partner in der gemeinsamen Holding.
Über einen Zeitraum von fünf Jahren wird es in der gemeinsamen Gesellschaft und den Betriebsgesellschaften zu keinen betriebsbedingten Beendigungskündigungen kommen. Mit der Mitgliedschaft der Gesellschaften im Arbeitgeberband des bisherigen Trägers und der ZVK wird die Fortführung der tariflichen Bestimmungen sowie die Altersversorgung der Mitarbeiter ebenso für fünf Jahre garantiert.
Für Unsicherheit sorgte die Möglichkeit eines Bürgerbegehrens in Singen. 2500 Unterschriften sind notwendig, um ein solches zu erzwingen, Fusionsgegner haben bisher 3000 Unterschriften gesammelt. Wie Bürgermeister Boldt bekannt gab, ist die Singener Stadtverwaltung zuversichtlich, dass das Verfahren nicht zu einer Verzögerung der Holdinggründung führen wird. Diese ist für den ersten August 2012 vorgesehen.
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