Obduktionen

Die Sektionspathologie ist auch heute noch ein Kernstück in einem Institut für Pathologie, wenngleich das Sektionswesen nur noch weniger als 1% der täglichen Arbeit ausmacht. Dies ist durch die Zunahme der Menge an Untersuchungsgut und die ständig steigenden qualitativen Anforderungen in der Klinischen Pathologie (Untersuchungen für lebende Patienten) bedingt, aber auch durch den Rückgang der Quote an beauftragten Obduktionen. Die "Sektionspathologie" früherer Jahre hat sich zu einer Klinischen Pathologie gewandelt.

Die Sektionen haben einen hohen Wert im Rahmen einer umfassenden Qualitätskontrolle und bieten den Ärzten aller beteiligten Fachdisziplinen Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten. Dies wirkt sich durch einen entsprechenden Ausbildungs- und Erfahrungsstand des Personals direkt positiv für die Patienten des Klinikums aus.

Darüber hinaus werden durch Obduktionen gesundheitspolitische und versicherungsrechtliche Fragestellungen geklärt.

Nicht zu verwechseln ist die Obduktionstätigkeit des Pathologen (klinische Obduktion) mit der Obduktionstätigkeit des Rechtsmediziners (gerichtsmedizinische Obduktion), die durch die Medien besser bekannt ist. Die Rechtsmedizin ist ein vollkommen eigenständiges Fachgebiet der Medizin und beschäftigt sich mit rechtlichen, nicht mit klinischen Fragestellungen.

Abb.: Urogenitalpräparat
mit obstruktiver Uropathie
in Folge posttraumatischer
Urethralstenose.

  
 
 


2000-2010 © Klinikum Konstanz, Aktualisiert: 24.03.2010

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